Der Solarfestzins auf einen Blick:

  • flexible Zinsen: 4,6% bis 7,9% p.a.
  • flexible Laufzeiten: 3 bis 8 Jahren
  • gesetzlich garantierte Einspeisevergütungen
  • halbjährliche Auszahlungen
  • Anlagebetrag schon ab 1.000 €
  • oder schon ab 50 € monatlich
Laufzeit Zinssätze
3 Jahre 4,6% p.a.
5 Jahre 6,8% p.a.
8 Jahre 7,9% p.a.

halbjährlich Zinszahlungen zum 30.6. und 31.12.


Gewusst wie…

einmaleinlageratensparplanDie PrimeEnergy Invest AG verwendet die Darlehen der Anleger für die Investition in Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien. Der Fokus liegt dabei auf bereits bestehenden Solaranlagen. Nur Solaranlagen, die kontinuierlich Erträge erwirtschaften, sind gute Anlagen. Dass dies so funktioniert, dafür steht die PrimeEnergy Invest AG mit langjähriger Erfahrung und ihrem Know-How. Sie nutzen strenge Auswahl- und Prüfverfahren, in die unabhängige Sachverständige und Gutachter einbezogen werden. So ist sichergestellt, dass nicht nur die beteiligten Partner, sondern auch die Anlagen, Ihr Bestes geben.

Investition nur in „wasserdichte“ Projekte

  • Nur Anlagen in Europa, vorzugsweise Deutschland, mit gesetzlichen Regelungen für Einspeisevergütungen
  • Die Planungsphase muss komplett abgeschlossen sein: Einspeisezusagen, Genehmigungen, Pachtverträge, Gutachten, statische Prüfungen etc. müssen vorliegen.
  • Nur Qualitätsmodule führender Hersteller

Was ist ein Agio und wie hoch ist es?

Eine andere Bezeichnung für Agio ist Aufgeld. Es bezeichnet einen Preisaufschlag auf den Nennwert einer Kapitalanlage. Dieser Aufschlag wird in absoluten Beträgen oder in Prozent ausgedrückt. Das Agio und der Nennwert ergeben dann den Ausgabepreis.

Das Agio wird genutzt, um die Vertriebskosten des Festzinses zu decken.

Das Aufgeld beträgt 1% des Anlagebetrages bei 3 Jahren Laufzeit, 2% des Anlagebetrages bei 5 Jahren Laufzeit und 3% des Anlagebetrages bei 8 Jahren Laufzeit. 

Was wird durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt?

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Das EEG ist Vorbild für viele gesetzliche Regelungen in anderen europäischen Ländern. Voraussetzung der Investitionen, die für den Solarfestzins getätigt werden, ist, dass solche gesetzlichen Regelungen vorliegen.

Was ist eine Einspeisevergütung?

Grüner Strom wird über die Einspeisevergütung abgerechnet – soweit er nicht am freien Markt verkauft wird, was heute bereits vielfach geschieht. Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte Vergütungshöhe, die dazu dient, bestimmte Arten der Stromerzeugung, zu fördern. In der Regel handelt es sich dabei um Erneuerbare Energien, d.h. Windkraft-, Solar-, Wasserkraft-, Geothermie- und Biomassenanlagen.

Sie ist ein Mindestpreissystem, das es ermöglicht, auch Erzeugungsformen in den Markt zu integrieren, die noch nicht in der Lage sind, alleine über ihren Marktpreis mit anderen Erzeugungsformen zu konkurrieren.

Welche Auswirkungen hätte eine Reduzierung der Einspeisevergütung durch den Gesetzgeber auf meine Zinserträge?

Eine Reduzierung der Einspeisevergütung ist nicht ohne weiteres möglich. Sie bedarf einer Gesetzesänderung mit allen dazu erforderlichen Mehrheiten im Bundestag. Sie hätte ohnehin nur Auswirkungen auf neu errichtete Anlagen und würde nicht rückwirkend gelten.

Was ist eine Abgeltungssteuer?

Mit der Abgeltungssteuer ist die auf Kapitalerträge entfallende Einkommenssteuer grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer Kapitalertragssteuer ohne Abgeltungswirkung darstellt. Wenn der Einkommenssteuerpflichtige einen höheren Steuersatz zu zahlen hätte, ergibt sich aus der pauschalen Abgeltung ein Vorteil. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.
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